
== Logischer Schluss und juristischer Methodensatz == Die Schlussfolgerung „argumentum a maiore ad minus“ kennzeichnet in der Logik bekannte und einfache Schlüsse insbesondere In der juristischen Methodenlehre kennzeichnet das „argumentum a maiore ad minus“ den Schluss vom Größeren auf das Kleinere, von einer weitergehenden Regelung auf...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Argumentum_a_maiori_ad_minus

(lat.) 'Argument vom Größeren auf das Kleinere'.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40204
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